Hauptversammlung der dbb bundesfrauenvertretung tagte vom 22. bis 23. Februar 2008 in Königswinter
Die dbb bundesfrauenvertretung hat in der Zeit vom 22. bis 24. Februar 2008 ihre Frühjahrstagung in Königswinter durchgeführt. Die Hauptversammlung tagt zweimal jährlich, Teilnehmerinnen sind die Frauenvertreterinnen der einzelnen Mitgliedsgewerkschaften und Landesbünde des dbb. Regelmäßig tagt die Hauptversammlung im Frühjahr in Königswinter, während die Herbsttagung reihum in verschiedenen Bundesländern stattfindet.
Die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer, freute sich, dieses Mal ein neues Mitglied begrüßen zu können. Die Katholische Erziehergemeinschaft (KEG) hat die Kollegin Gerlinde Kohl entsandt.
Als Gast konnte die Vorsitzende Herrn Jürgen Noack von der CESI willkommen heißen, der über das Diversity Management referierte.
Während die letzte Hauptversammlung im Oktober hauptsächlich dazu diente, dass sich die dbb bundesfrauenvertretung auf den dbb Gewerkschaftstag 2007 vorbereitete, konnte diesmal die erfolgreiche Arbeit ausgewertet werden. Die Mitglieder der Geschäftsführung der dbb bundesfrauenvertretung Kirsten Lühmann (DPolG) und Astrid Hollmann (VRFF) berichteten den Mitgliedern der Hauptversammlung von ihrer Arbeit als stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb.
Die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung informierte die Mitglieder der Hauptversammlung über die Arbeit der dbb bundesfrauenvertretung seit der letzten Sitzung im Oktober. Aus Sicht der dbb bundesfrauenvertretung war der dbb Gewerkschaftstag 2007 ein voller Erfolg. Zum einen sind die auf der Hauptversammlung im Oktober gekürten Kandidatinnen in die dbb Bundesleitung gewählt worden, zum anderen findet sich auf Antrag der dbb bundesfrauenvertretung an herausragender Stelle in § 1 der neuen dbb Satzung nun folgender Passus: „Der dbb sieht sich den Prinzipien des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und der des Gender Mainstreaming als Leitmotive für Entscheidungsprozesse verpflichtet.“ Die Vorsitzende appellierte an die Mitglieder der Hauptversammlung, nun die neue Satzung umzusetzen und in den Fachgewerkschaften und Landesbünden auf eine gendergerechte Entsendung, insbesondere in Entscheidungsgremien, zu pochen. Richtigerweise steht jetzt der dbb bundesfrauenvertretung in den Grundsatzkommissionen des Bundeshauptvorstandes (ausgenommen ist die Grundsatzkommission für Haushalts- und Finanzfragen) und den Expertenkommissionen jeweils ein Sitz zu. Darin sieht die Vorsitzende einen großen Fortschritt, hatte die dbb bundesfrauenvertretung bisher lediglich einen Gaststatus. Diese Sitze werden mit Fachfrauen aus der Geschäftsführung bzw. der Hauptversammlung besetzt, die ihre Erfahrungen aus der praktischen Arbeit auf ihrem Gebiet als Expertenwissen, in die Kommissionen einbringen werden.
Neben den Wahlen zur Bundesleitung und der Satzungsänderung war die dbb bundesfrauenvertretung auch bei den meisten der von ihr gestellten Anträge an den Gewerkschaftstag erfolgreich. Die Vorsitzende nutzte die Gelegenheit, den Mitgliedern der Hauptversammlung über die Abstimmungsergebnisse der einzelnen Anträge zu berichten. Mit der Zustimmung zu den Anträgen haben die Delegierten des Gewerkschaftstages den dbb beauftragt, für eine entsprechende Umsetzung zu sorgen.
Nach der erfolgreichen 5. Frauenpolitischen Fachtagung im Juni 2007 zu dem Thema „Alterssicherung: Systeme erhalten – Herausforderungen annehmen!“ wird die 6. Frauenpolitische Fachtagung am 23. Juni 2008 im dbb forum berlin stattfinden. Mit dem Thema „Gender Mainstreaming in der Bundesrepublik Deutschland – Umsetzung in Bund und Ländern“ wird wieder ein aktueller gesellschaftspolitischer Aspekt aufgegriffen werden. Damit möchte die dbb bundesfrauenvertretung einen weiteren Beitrag zur erfolgreichen Gewerkschaftsarbeit leisten und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit geben, profunde Sachkenntnis zu erwerben.
Zu der letzten Frauenpolitischen Fachtagung ist eine Broschüre erschienen, in der ausgewählte Ergebnisse und frauenpolitische Standpunkte zum demografischen Wandel in der Bundesrepublik Deutschland und dessen Auswirkung auf die Alterssicherungssysteme präsentiert werden. Auf Anfrage kann die Broschüre auch an Mitglieder verschickt werden.
Auf den Hauptversammlungen haben die Mitglieder die Möglichkeit, über die Frauenarbeit in den Mitgliedsgewerkschaften zu berichtet. Mit ihren Tätigkeitsberichten vermittelten die Frauenvertreterinnen aus den Mitgliedsverbänden ein eindrucksvolles Bild der dort geleisteten Basisarbeit.
Die Frauenvertretungen unterstützen ihre Mitglieder in Rechtsstreitigkeiten und stehen mit Rat und Tat zur Seite. Nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Landeebene sind die geplanten Dienstrechtsreformen ein großes Thema. In den einzelnen Mitgliedsverbänden nutzen die Frauenvertreterinnen die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben und sich in Kommissionen zu den geplanten Gesetzesentwürfen zu äußern.
Zum Thema „Diversity Management“ hielt Jürgen Noack von der CESI einen interessanten Vortrag. „Diversitiy Management“ ist ein Konzept der Unternehmensführung, dass die Unterschiedlichkeit der Beschäftigten betont und zum Vorteil aller Beteiligten nutzen möchte. Es werden nicht nur die individuellen Unterschiede der Mitarbeiter toleriert, sondern diese werden im Sinne einer positiven Wertschätzung besonders hervorgehoben. Die Ziele von „Diversity Management“ sind:
- Diskriminierungen von Minderheiten zu verhindern,
- die Chancengleichheit zu verbessern,
- eine produktive Gesamtatmosphäre im Unternehmen bzw. der Behörde zu erreichen.
Dabei steht jedoch nicht die Minderheit selbst im Focus, sondern die Gesamtheit der Mitarbeiter in ihren Unterschieden und Gemeinsamkeiten. Durch den Einsatz von „Diversity Management“ soll es Unternehmen und Organisationen gerade hinsichtlich der zunehmend schwieriger werdenden demografischen Lage gelingen, einen guten Ruf am Arbeitsmarkt zu erhalten, damit das Unternehmen bzw. die Organisation zukünftig für gut qualifizierte Mitarbeiter attraktiv bleibt. „Diversity Management“ hat auch im öffentlichen Dienst Einzug gehalten. Neben fiskalischen Gründen geht es in den Verwaltungen auch darum, die Zusammensetzung der Gesellschaft – insbesondere in den Großstädten – besser in der Belegschaft abzubilden und dadurch den Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern und diesen bessere Dienstleistungen anbieten zu können.